Abderhalden HARAPOL AG
Bildaustrasse 19 – 21
CH-8640 Rapperswil SG
Telefon +41 (0)55 222 80 70
Fax +41 (0)55 222 80 71
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
7.00 – 12.00 / 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag
7.00 – 12.00 / 13.00 – 16.00 Uhr
1. Ausschliessliche Geltung
Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe der Abderhalden HARAPOL AG, Bildaustrasse 19, 8640 Rapperswil, Schweiz, abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, sind nur anwendbar, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Höhere Gewalt
Abderhalden HARAPOL AG haftet nicht für die durch Ereignisse höherer Gewalt bedingte Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Unter „höherer Gewalt“ Abderhalden HARAPOL AG sind Ereignisse zu verstehen, die trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern kann, wie Naturgewalten, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Explosionen, Feuer, Streiks, Boykotte und behördliche Anordnungen oder Unterlassungen.
3. Zahlungsmodalitäten
Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, sind alle Fakturen innerhalb von 30 Tagen nach Datum der Faktura rein netto und ohne Abzüge irgendwelcher Art zu bezahlen. Auf überfällige Beträge wird Verzugszins erhoben. Dieser liegt 4% über dem Kontokorrent-Kreditsatz für erstklassige Schuldner, wie er im Lande der Fakturierungswährung gewährt wird. Zusätzlich werden die üblichen Bankkommissionen weiterbelastet.
4. Liefertermin
Der von Abderhalden HARAPOL AG angegebene Liefertermin ist nicht bindend und basiert auf den Verhältnissen zur Zeit der Bestellung und auf der Annahme normaler Materialbezugs- und Herstellungsmöglichkeiten. Ausser im Falle von grobfahrlässiger oder absichtlich verursachter Verzögerung haftet Abderhalden HARAPOL AG nicht für den Lieferverzug der Waren.
5. Gewährleistung und Haftung
Abderhalden HARAPOL AG gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung ab Werk den veröffentlichten Spezifikationen entsprechen. Diese Gewährleistung ersetzt alle anderen Gewährleistungen und geht diesen vor. Die Haftung von Abderhalden HARAPOL AG beschränkt sich auf den Ersatz oder auf die Rückgewährung des Kaufpreises des Produktes, welches nicht den veröffentlichten Spezifikationen entspricht, vorausgesetzt, der Mangel wird innert 10 Tagen seit Empfang des Produktes schriftlich Abderhalden HARAPOL AG mitgeteilt. Abderhalden HARAPOL AG haftet weder für direkte oder indirekte Schäden noch für Folgeschäden, es sei denn, diese seien grobfahrlässig oder absichtlich von Abderhalden HARAPOL AG verursacht. Abderhalden HARAPOL AG übernimmt keinerlei Gewähr für Produkte, welche zu experimentellen Zwecken verwendet werden, oder welche Abderhalden HARAPOL AG nicht kommerziell anbietet.
Abderhalden HARAPOL AG haftet nicht für Schäden aus fehlerhafter Lagerung, Gebrauch, Handhabung, Verarbeitung oder Abänderung des Produktes durch den Käufer oder einen Dritten.
6. Empfehlungen und Ratschläge
Alle von Abderhalden HARAPOL AG gegebenen Empfehlungen und Ratschläge entsprechen dem jeweiligen Wissensstand von Abderhalden HARAPOL AG. Die von Abderhalden HARAPOL AG gegebenen Empfehlungen und Ratschläge befreien den Käufer nicht von der Prüfung des Produktes auf dessen Eignung im Verfahren oder in der Anwendung, welche vom Käufer beabsichtigt sind. Da Abderhalden HARAPOL AG Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte nicht kontrollieren kann, kann sie hierfür auch keine Verantwortlichkeit oder Haftung übernehmen. Der Käufer hat sich zu vergewissern, dass dessen beabsichtigte Verwendung des Produktes keine Schutzrechte Dritter verletzt.
7. Anwendbares Recht
Die vorliegenden Verkaufsbedingungen und die Kaufverträge unterstehen dem Schweizerischen Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht und des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (Wien, 1980).
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist das betreffende Werk von Abderhalden HARAPOL AG. Erfüllungsort für die Zahlung ist Rapperswil.
Ausschliesslicher Gerichtsstand bilden die zuständigen Gerichte der Stadt Rapperswil-Jona, Schweiz, es sei denn Abderhalden HARAPOL AG klagt vor einem anderen zuständigen Gericht.